Aktuelles aus dem Bilanzsteuerrecht - auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

​Das Bilanzsteuerrecht ist wichtiger Teil des Unternehmenssteuerrechts und wurde durch zahlreiche Eingriffe in der letzten Zeit beeinflusst. Die erforderliche klare Systematik ist dadurch zum Teil verloren gegangen. So haben verschiedene Gerichtsurteile mit Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung dazu geführt, dass noch mehr Korrekturen der handelsrechtlichen Bilanzierung notwendig sind. Die handels- und steuerrechtliche Gewinnermittlung fällt so noch weiter auseinander. Daneben haben sich in den vergangenen Jahren auch zwei wichtige rechtsformabhängige Bilanzierungsfelder weiterentwickelt, nämlich das Bilanzrecht der Personengesellschaften sowie das Bilanzrecht der Organschaft. Wichtige steuerrelevante Bilanzierungsspezialfragen können auftreten, falls eine Tochtergesellschaft bei Konzernen oder mittelständischen Unternehmensverbindungen in einen ertragsteuerlichen Organkreis einbezogen wird. Gewinnabführung und Verlustausgleich erfordern eine GoB-konforme Handelsbilanz der Tochtergesellschaft. Man kann hier von einem „Bilanzrecht der Organschaft“ sprechen. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsfehler können die Organschaft gefährden.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der deutsche Gesetzgeber in mehreren Stufen zwischenzeitlich eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen zur Sicherung von Beschäftigung und zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung auf den Weg gebracht, die sich unweigerlich auch auf die steuerliche Gewinnermittlung auswirken. Für Bilanzstichtage ab dem 31.03.2020 sind die steuerbilanziellen Konsequenzen aus der Corona-Pandemie in vollem Umfang zu berücksichtigen. Die Beurteilung der „Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ bedarf dabei trotz der Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht eines wichtigen Augenmerks.
Bei der Mehrzahl der steuerbilanzierenden Unternehmen stellen sich coronabedingt Fragen zur Wertminderung auf nicht verkaufte Vorräte oder ausstehende Forderungen. Wertminderungen werden auch den Beteiligungsbereich an anderen Unternehmen betreffen. Aus steuerbilanzieller Sicht ist dabei zu prüfen, ob eine Teilwertabschreibung nötig ist. Bei steuerbilanzieller Teilwertabschreibung sind bei Körperschaften und im Mitunternehmerbereich jedoch differenzierte außerbilanzielle Hinzurechnungen zu beachten.

Dieser exemplarische Ausblick auf das Bilanzsteuerrecht zeigt ein stark in Bewegung befindliches Rechtsgebiet. Aufgrund dessen ist – sowohl für Adressaten als auch Ersteller - eine klare Systematik noch wichtiger, zumal auch in Zukunft weitere Fragen durch z. B. die zunehmende Digitalisierung von Gütern und Leistungen auftreten werden.


Stephan Dreckmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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