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Ausländische Güterstände und deren steuerliche Auswirkungen
Sind in Deutschland lebende Ehegatten nach ausländischem Recht verheiratet, gelten für diese nicht die deutschen Güterstandsregelungen. Der ausländische Güterstand kann aber Auswirkungen auf die inländische Besteuerung haben – mitunter ergeben sich dabei überraschende Probleme.
Besonders hervorzuheben ist der Güterstand der "Errungenschaftsgemeinschaft", der gerade im europäischen Ausland sehr verbreitet ist. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass Erwerbe eines Ehegatten automatisch zu Gesamtgut werden und damit im Eigentum beider Ehegatten stehen. Im Ertragsteuerrecht kann dieser Automatismus – insbesondere, wenn er unerkannt bleibt – weitreichende Folgen haben. Typische Sachverhalte wie Betriebsaufspaltungen, steuerneutrale Umwandlungen oder begünstige Veräußerungen sind schnell falsch beurteilt und es kommt zu unerwarteten Steuerbelastungen. Besondere Bedeutung kommt dem Güterstand zudem aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht zu. In Deutschland lebende, nach ausländischem Recht verheiratete Steuerpflichtige, sollten bei jeder Prüfung steuerlicher Sachverhalte daher ein Augenmerk darauflegen, dass immer auch die Spezialitäten des Güterstands berücksichtigt werden.
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