Begleitung durch den Ehegatten zu Fachtagungen

Gewerbetreibende oder Selbständige können Aufwendungen für Reisen zu beruflichen Veranstaltungen, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Ehefrau fachlich in keiner Weise vorgebildet ist und zum Ehemann in keinem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis steht. In dem vom Finanzgericht Münster aktuell entschiedenen Fall begleitete die Ehefrau einen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zu einer Tagung seines beruflichen Netzwerkes im Ausland. Der Kläger trug u.a. vor, dass die Begleitung durch seine Ehefrau für den Aufbau von Kontakten zu internationalen Kooperationspartnern, der auch über die Ehefrauen erfolge und unterstützt werde, erforderlich sei. Nach Ansicht des Gerichts beruhten die durch die Ehefrau verursachten Reisekosten in unbedeutendem Maße auf beruflichen Umständen und seien überwiegend privat veranlasst. Die Unterstützungsleistungen der Ehefrau gingen nicht über das Maß hinaus, das im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft von Eheleuten als gegenseitiger Beistand und Unterstützung verlangt werden könne.

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