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Begründung ausländischer Betriebsstätten durch Homeoffice?
Die aktuell verstärkte Tätigkeit von Arbeitnehmern aus dem Homeoffice wirft im grenzüberschreitenden Fall die Frage auf, ob die dauerhafte Tätigkeit eines Arbeitnehmers aus dem Homeoffice zur Begründung einer Betriebsstätte im Ausland führen kann. Infolgedessen besteht das Risiko der Zuordnung von Unternehmensgewinnen ins Ausland. Während der Pandemie soll nach Auffassung der OECD eine Homeoffice-Tätigkeit nicht zur Begründung einer Betriebsstätte führen. Nach der Pandemie gilt jedoch, dass im Einzelfall eine Homeoffice-Betriebsstätte bei der Ausübung von Heimarbeit vorliegen kann, wenn diese regelmäßig und dauerhaft genutzt wird. Auch der deutsche Gesetzgeber führt in Bezug auf dieses Thema verstärkt Konsultationsgespräche mit den Nachbarstaaten innerhalb der EU, die bereits teilweise zu Vereinbarungen geführt haben. Da derzeit keine einheitliche Regelung vorliegt, sollten Unternehmen unbedingt rechtzeitig das Risiko der Begründung einer Betriebsstätte klären, wenn Mitarbeiter wesentlich aus einem ausländischen Homeoffice heraus tätig werden.
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Kopitza
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Master of Science
+49 (0)40 734 420 600 | E-Mail
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