BVerfG-Beschluss: Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften möglich

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Regelung im Einkommensteuerrecht, die eine steuerneutrale Übertragung zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern nicht aber zwischen zwei beteiligungsidentischen Personengesellschaften ermöglicht, gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstößt. Der Gesetzgeber wird verpflichtet, rückwirkend ab dem 1.1.2001 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Bis dahin ist eine "unentgeltliche" Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften gegen den aktuellen Gesetzeswortlaut zum Buchwert möglich.

Offen ist, ob das Gleiche auch für die Übertragung gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten gilt, was systematisch konsequent wäre sowie ob eine ganz oder teilweise Buchwertübertragung auch zwischen nicht vollständig beteiligungsidentischen Personengesellschaften möglich ist. Hier empfiehlt es sich eine gewisse Vorsicht walten zu lassen oder die Neuregelung abzuwarten.


Helmut Heinrich, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

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