Chancen und Risiken von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Seit einigen Monaten trübt sich die Wirtschaftslage ein. Nachdem das Instrument der Kurzarbeit bereits in der letzten Krise gute Dienste geleistet hat, scheint eine kurze Darstellung der wesentlichen Grundlagen sinnvoll: Kurzarbeit ist die vorübergehende Minderung der Arbeitszeit bis hin zu "Kurzarbeit Null". Die Einführung von Kurzarbeit führt zu einer vorübergehenden Beschränkung der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, gleichzeitig aber auch der Vergütungspflicht.

Arbeitsrechtlich setzt die Einführung von Kurzarbeit entweder eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer, eine Änderungskündigung oder eine Vereinbarung in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung voraus. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist jedenfalls zu beachten.

Die arbeitsrechtliche Zulässigkeit der Kurzarbeit ist - jedenfalls theoretisch - von der Frage der Bewilligung von Kurzarbeitergeld durch die Agentur für Arbeit zu unterscheiden. In der Praxis dürfte aber naturgemäß die Möglichkeit zum Bezug von Kurzarbeitergeld die entscheidende Rolle spielen. Nach den sozialgesetzlichen Vorgaben ist insoweit ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall gefordert. Dieser ist gegeben, wenn der Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Gründen beruht, vorübergehend und nicht vermeidbar ist und im jeweiligen Kalendermonat mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% bzw. 67 % (bei Arbeitnehmern mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum. Es wird für längstens zwölf Monate gezahlt. Die Gewährung von Kurzarbeitergeld setzt einen Antrag voraus, der vom Arbeitgeber oder vom Betriebsrat zu stellen ist.

Kurzarbeit kann Unternehmen auf ihrem Weg durch die Krise in hervorragender Weise unterstützen. Betriebsbedingte Kündigungen können vermieden, das Team zusammengehalten werden. Weitere Verbesserungen hat Arbeitsminister Heil mit dem "Arbeit-von-morgen-Gesetz" bereits angekündigt.


Helmut Heinrich, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

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