Chancen und Risiken von Unternehmensakquisitionen in der Krise

Die anhaltende Covid-19-Pandemie und der Ukraine-Russland-Konflikt stellen die Wirtschaft und viele Unternehmen vor neue und gravierende Herausforderungen. Durch umfangreiche Staatshilfen wurde in den letzten beiden Jahren einigen Unternehmen unter die Arme gegriffen, womit viele Insolvenzen zurückgedrängt werden konnten. Nichtsdestotrotz sehen sich immer mehr Unternehmen in diesen wirtschaftlich und gesellschaftlich schwierigen Zeiten in ihrer Existenz bedroht. Um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben und am Markt bestehen zu können, bedarf es daher umfangreicher Unternehmenssanierungen. Dabei stellt der Unternehmensverkauf eine mögliche Entscheidungsalternative für die Eigentümer eines notleidenden Unternehmens dar. Gleichzeitig bietet die aktuelle Situation für andere Unternehmen die Chance, durch Unternehmensakquisitionen zu expandieren. Für den Investor bestehen beim Kauf eines notleidenden Unternehmens unterschiedliche Erwerbsalternativen, welche je nach Krisenstadium mit verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Chancen und Risiken verbunden sind. Dabei muss mitunter darüber entschieden werden, ob sich bei der Unternehmensakquisition ein Asset Deal oder einen Share Deal anbietet.

Beim Share Deal erwirbt der Käufer die Anteile am Unternehmen. Damit werden automatisch auch die Verbindlichkeiten der Zielgesellschaft durch den Erwerber übernommen, womit dieser auch Risiken übernimmt, sofern ein Insolvenzgrund droht. Bei hohen Verbindlichkeiten und einer angespannten Liquiditätslage ist von einer Unternehmensakquisition in Form eines Share Deals abzuraten.

Der Asset Deal stellt hingegen einen Sachkauf dar, bei dem die Eigentumsübertragung der einzelnen Wirtschaftsgüter des erworbenen Unternehmens auf den Erwerber erfolgt. Die Zielgesellschaft selbst, d. h. ihr leerer Rechtsmantel, verbleibt im Eigentum des Verkäufers. Damit können - je nach Verhandlung - auch die Verbindlichkeiten und das damit einhergehende Risiko bei der veräußernden Gesellschaft zurückbleiben. Bei drohender Insolvenzreife besteht sodann jedoch die Gefahr, dass den Verbindlichkeiten keine relevante Haftungsmasse mehr gegenübersteht. Es drohen in diesem Fall gravierende Haftungsfolgen durch eine Gläubigerschädigung. Aus diesem Grund ist ein Asset Deal bei sich anbahnender Insolvenz sorgfältig zu hinterfragen und zu überprüfen, inwiefern ein derartiger Deal noch ausgeführt werden kann und darf. Weniger risikobehaftet – aus haftungsrechtlicher Perspektive – ist der Erwerb der Anteile eines Unternehmens im laufenden Insolvenzverfahren. Die Verbindlichkeiten verbleiben auch in diesem Fall in dem notleidenden Unternehmen und werden nach Abschluss des Verfahrens durch quotale Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger getilgt. Die Form der Transaktion ist somit stets an der Krisen- und Haftungssituation auszurichten.

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