Der Investitionsabzugsbetrag bei Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen bieten die Möglichkeit, eigenen Strom zu produzieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Daneben wird vor allem eine steuerliche Sonderregelung mit diesen Anlagen in Zusammenhang gebracht, nämlich der Investitionsabzugsbetrag (IAB), der die Investition in eine Photovoltaikanlage steuerlich attraktiv machen kann.
Der IAB ermöglicht es kleineren Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der tatsächlichen Investition in eine Photovoltaikanlage 50 % der geplanten Anschaffungskosten (Höchstbetrag 200.000 EUR) steuermindernd geltend zu machen. Dies kann bis zu drei Jahre im Voraus geschehen. Zudem sieht der Gesetzgeber zusätzlich eine Sonderabschreibung vor, die in den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme in Höhe von insgesamt 40 % der um den Investitionsabzugsbetrag geminderten Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden kann. Im Ergebnis resultiert aus dem IAB damit eine temporäre Verschiebung von Abschreibungspotenzial nach vorne. Das führt im Jahr des Abzugs zu einer Minderung des steuerpflichtigen Einkommens. Es kommt zu positiven Zins- und Liquiditätseffekten. In Folgejahren kommt des demgegenüber zu höheren Steuerzahlungen, außer es erfolgen neue Investitionen, für die wiederum neue IAB gebildet werden können.
Wird allerdings trotz Bildung eines IAB keine entsprechende Investition getätigt, muss dieser wieder aufgelöst werden. Dabei ist die frühere Steuerfestsetzung zu korrigieren und etwaige Steuernachzahlungen sind zu verzinsen.
Der Gesetzgeber hat ab 2022 Einnahmen aus Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp steuerbefreit. Der IAB ist seither nur noch für Anlagen mit einer höheren Leistung möglich und kann nur bei diesen als Instrument zur Finanzierung genutzt werde.
Investitionen in Photovoltaikanlagen mit dem Hauptziel, steuerliche Effekte zu nutzen, sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten. Die Investition ist langfristig angelegt und setzt entsprechende räumliche Möglichkeiten voraus. Technologische Entwicklungen, Veränderungen im Förderrecht oder im Strommarkt können sich auf die Rentabilität auswirken. Zudem fallen Kosten für die Planung, Installation und Inbetriebnahme an.

Ihr Ansprechpartner:
Daniela Düwel
Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin
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