Der Omnibus rollt! Folgen für die Berichtspflichten von Unternehmen

Im Februar hat die EU das erste Omnibus-Paket vorgestellt. "Omnibus" bedeutet übersetzt "für alle" und wird im rechtlichen Kontext verwendet, um Gesetzesinitiativen zu beschreiben, die mehrere Regelungen gleichzeitig betreffen. Die EU will damit weniger Bürokratie und mehr Wettbewerb erreichen.

Konkret sollen damit die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) um zwei Jahre verschoben werden. Große Unternehmen und Konzerne wären dann erst 2028 erstmals berichtspflichtig. Zudem ist eine Anhebung der Schwellenwerte für große Unternehmen und Konzerne auf mehr als 1.000 Mitarbeitende sowie entweder einem Umsatz von über 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. EUR vorgesehen. Auch für die Pflichten nach der Taxonomie-Verordnung werden neue Schwellenwerte eingeführt: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von unter 450 Mio. EUR sollen künftig freiwillig berichten dürfen. Auch Lieferkettenverpflichtungen werden im Omnibus angesprochen, erfahren jedoch keine grundlegenden Änderungen.

Diese Entwicklungen sind bisher lediglich Entwürfe. Es ist zu beachten, dass diese noch das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU sowie teilweise eine Umsetzung in nationales Recht durchlaufen müssen, dabei kann es zu Änderungen kommen.

Unternehmen, die aus der Berichtspflicht herausfallen würden, sollten prüfen, ob eine künftige Beschäftigung mit Nachhaltigkeitsthemen einen strategischen Nutzen haben könnte. Die Nachfrage nach ESG-Daten von Lieferanten oder Kunden wird aufgrund der anhaltenden Lieferkettenverpflichtungen bestehen bleiben. Eine künftige Auseinandersetzung mit wenigen, wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen wie CO2-Emissionen wird sich nicht vermeiden lassen. Unternehmen, die berichtspflichtig bleiben, können sich bis zur Rechtssicherheit auf die Kernthemen der CSRD fokussieren. Dies umfasst im ersten Schritt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und den Aufbau von Prozessen zur Datenerfassung.


Niklas Nolte, Steuerberater, B.A.

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