Die Digitalisierung der GmbH-Gesellschafterversammlung

Der Trend hin zur Digitalisierung macht auch vor Gesellschaften keinen Halt. Im neu gefassten § 48 Abs. 1 S. 2 GmbHG ist seit dem 01.08.2022 geregelt, dass GmbH-Gesellschafterversammlungen auch telefonisch oder per Videokonferenz abgehalten werden können, wenn sämtliche Gesellschafter sich in Textform damit einverstanden erklären.

Diese Regelung kann die Beschlussfassung erleichtern, weil die Ortsgebundenheit der Gesellschafterversammlung wegfällt. Eine weitergehende Konkretisierung, wie solche virtuellen Beschlussfassungen auszusehen haben, wurde im Gesetz jedoch nicht vorgenommen. Hier sollte die Satzung entsprechend angepasst werden. Es kann beispielsweise geregelt werden, dass eine Einverständniserklärung der Mehrzahl der Gesellschafter ausreicht, um eine virtuelle Beschlussfassung vorzunehmen. Zudem kann in einer solchen differenzierter und angepasst an die individuellen Bedürfnisse der GmbH bestimmt werden, wie der genaue Ablauf einer virtuellen Sitzung auszusehen hat.


Stephan Dreckmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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