Die passende Rechtsform für Start-up-Unternehmen

Der Begriff "Start-up" kennzeichnet junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Viele Start-ups benötigen recht schnell viel Kapital. Wird dies durch den Einstieg neuer Investoren aufgebracht, spielt die Rechtsform eine große Rolle. Für Start-up-Unternehmen ist die Wahl der richtigen Rechtsform deshalb besonders wichtig, um spätere kosten- und arbeitsintensive Umstrukturierungen zu vermeiden oder zu vereinfachen.

Für Personengesellschaften ohne Haftungsbeschränkung spricht, dass die Gründung preiswert und nahezu formfrei erfolgen kann. Insbesondere ist kein gesetzlich bestimmtes Haftkapital aufzubringen. Weiterhin vorteilhaft ist die Möglichkeit, Verluste steuerlich auf privater Ebene zu verrechnen. Der wohl größte Nachteil besteht dagegen wohl darin, dass die Gründer mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Eine Personengesellschaft kommt damit nur für Gründer in Frage, die sich keinen Investor mit an Bord holen wollen und deren Geschäft mit wenig Risiken verbunden ist.
Mit zunehmendem Wachstum steigt auch das Haftungsrisiko. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Formwechsel oder die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft erfolgen. Die steuerneutrale Aufnahme von Investoren ist bei einer Kapitalgesellschaft möglich. Der Verkauf von Anteilen an einer Körperschaft ist günstiger als der Verkauf von Anteilen an Personengesellschaften. Im Unterschied zum Verkauf eines Anteils an einer Personengesellschaft ist hier die Veräußerung durch eine Privatperson nur zu 60 % steuerpflichtig. Nach einer Umwandlung sind jedoch regelmäßig steuerliche Sperrfristen zu beachten.
Die Begründung einer Holdingstruktur ist aus steuerlichen und haftungsrechtlichen Gründen sinnvoll. Die operative Start-up GmbH wird dabei Tochtergesellschaft einer Holding-GmbH, die lediglich dafür geschaffen wurde, Beteiligungen zu halten. In dieser Struktur ist es möglich, anfallende Gewinne des operativen Unternehmens in Form einer Dividende nahezu steuerfrei an die Holding auszuschütten und diese damit der Haftungsmasse des operativen Unternehmens zu entziehen.
Sich rechtzeitig mit der Wahl der passenden Rechtsform zu beschäftigen ist von entscheidender Bedeutung und verhindert unter Umständen zeit- und kostenintensive Umstrukturierungsmaßnahmen.


Daniela Düwel, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin

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