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Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt (endlich?)!
Für natürliche Personen gibt es sie schon lange: die allgemeingültige und auf Lebzeiten zugeteilte Identifikationsnummer. Für Unternehmen fehlte das bisher, obwohl die so genannte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) für Unternehmen schon lange im Gesetz angelegt ist. Erst jetzt wird mit der Umsetzung begonnen.
Die Nummer soll eine eindeutige und übergreifende Identifikation aller wirtschaftlich Tätigen unabhängig von ihrer Rechtsform ermöglichen. Sie wird hinsichtlich ihres Aufbaus der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nachempfunden. Unternehmen, die eine USt-IdNr. haben, verwenden zukünftig diese auch als W-IdNr. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird dieser die Ziffern 00001 angehängt. Dieser "Anhang" zählt zukünftig hoch, wenn weitere wirtschaftliche Tätigkeiten (z. B Betriebsstätten) begründet werden. Die Zuteilung erfolgt durch Allgemeinverfügung. Umsatzsteuerliche Unternehmer, die über keine USt-IdNr. verfügen, bekommen bei Elsterregistrierung eine W-IdNr. zugeteilt, die dann gleichzeitig auch als USt-IdNr. verwendet werden kann. Für alle anderen bereite das ohnehin schon überlastete Bundeszentralamt für Steuern ab November die Zuteilung vor, wobei von dort schon im Vorfeld die Meldung kam, dass sich dadurch auch die Zuteilung von USt-IdNr. verzögern kann.
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Kopitza
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Master of Science
+49 (0)40 734 420 600 | E-Mail
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