Die Zukunft von Arbeitszeugnissen

Arbeitszeugnisse sind für Arbeitnehmer von enormer künftiger Bedeutung, aber auch für potentielle Arbeitgeber eine wichtige Erkenntnisquelle im Bewerbungsprozess. Den Arbeitnehmern wird das das berufliche Fortkommen – je nach Inhalt des Zeugnisses – erleichtert oder erschwert. Die derzeit noch gängige Praxis, Arbeitszeugnisse auszuformulieren und hierbei die Beurteilung der Leistungen des Arbeitnehmers zu verklausulieren, führt immer wieder zu zeitraubenden arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Daher sind bereits erste Unternehmen dazu übergegangen, klassische Leistungsbeurteilungen in Textform durch tabellarische Arbeitszeugnisse zu ersetzen. Diese sollen idealerweise mehr Rechtssicherheit und Transparenz bieten und daher eine zeitgemäßere Form des Arbeitszeugnisses darstellen. Abzuwarten bleibt, ob die Arbeitsgerichte in der neuen Form einen Verstoß gegen das Gebot der Zeugnisklarheit sehen werden. Auf Grundlage des bisher von der Rechtsprechung verwendeten Kriteriums der Verkehrsüblichkeit, dürfte aber auch das tabellarische Arbeitszeugnis dem Gebot der Zeugnisklarheit nicht widersprechen und damit zulässig sein.

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