E-Autos: Degressive Abschreibungen und Ausweitung der Begünstigung bei der 1 %-Regelung

Im August 2024 nahm die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos um fast 70 % im Vergleich zum Vorjahresmonat ab. Diese Entwicklung wird unter anderem auf die Abschaffung entsprechender Steuervorteile im Jahr 2023 zurückgeführt. Die Bundesregierung plant deshalb neue steuerliche Förderungen. Um Anreize für Elektrofahrzeuge als Dienstwagen zu schaffen, ist die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Unternehmen geplant. So soll im ersten Jahr eine Abschreibung von 40 %, im zweiten Jahr von 24 % und so weiter ermöglicht werden. Darüber hinaus soll die private Nutzung von E-Dienstwagen umfassender begünstigt werden.
Aktuell wird bei der Ermittlung des Sachbezugswerts der Privatnutzung von E-Autos nur ein Viertel des Bruttolistenpreises zugrunde gelegt, wenn dieser maximal 70.000 EUR beträgt. Diese Deckelung soll auf 95.000 EUR angehoben werden. Anders als die schnellere Abschreibung, bei der er sich lediglich um einen temporären Effekt handelt, stellt die Ausweitung der begünstigten Privatnutzung auch auf höherpreisige Fahrzeuge eine dauerhafte Steuerersparnis für diese Fälle dar. Die Regelungen sollen für E-Autos gelten, die in der Zeit ab Juli 2024 bis Dezember 2028 angeschafft werden, müssen aber zunächst noch von Bundestag und -rat beschlossen werden.


Niklas Nolte, Steuerberater, B.A.

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