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Entlohnung mit Sachgutscheinen
Um die steuer- und beitragsfreie Grenze für Sachgutscheine in Höhe von 50-Euro einzuhalten, wird hinsichtlich des Zuflusses des Sachbezugs auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Arbeitnehmer abgestellt. Übergibt ein Arbeitgeber 12 Sachgutscheine im Wert von 50 Euro monatlich an seinen Arbeitnehmer und dürfen diese beliebig eingelöst werden, erfolgt der Zufluss per mensem. Die 50 Euro Freigrenze wird eingehalten. Bei Übergabe im Januar und monatlicher Einlösung eines Gutscheins durch den Arbeitnehmer, fließt im Januar ein Betrag von 600 Euro Arbeitslohn zu, der voll steuer- und beitragspflichtig ist.
Arbeitgeber sollten die Übergabe von Gutscheinen dokumentieren, um nachzuweisen, dass nur ein Gutschein pro Monat zugeflossen ist. Belege und Rechnungen zum Sachbezug müssen aufbewahrt werden. Der Zufluss des Sachbezugs bei einer Geldkarte erfolgt im Zeitpunkt der Aufladung des Guthabens. Es kann daher z. B. im Januar eine Tankkarte übergeben werden, die sich monatlich mit maximal 50 Euro auflädt.
Ihr Ansprechpartner:
Daniela Düwel
Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin
+49 (0)40 734 420 600 | E-Mail
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