EuGH stellt sich gegen Umsatzsteuer für Aufsichtsratsmitglieder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich die umsatzsteuerrechtliche Selbstständigkeit eines niederländischen Aufsichtsratsmitglieds verneint. Das Gericht stufte die Aufsichtsratstätigkeit des Klägers insgesamt als nicht unternehmerisch ein. Zwar bejahte es aufgrund der Absicht Einnahmen zu erzielen eine wirtschaftliche Tätigkeit, eine selbständige Tätigkeit und ein wirtschaftliches Risiko verneinte es jedoch, da der Aufsichtsrat weder in eigenem Namen noch auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung tätig war.

In Deutschland wird die Vergütung von Aufsichtsräten bisher in aller Regel umsatzbesteuert. Gestützt auf die bisherige Rechtsprechung gelten Aufsichtsräte pauschal als selbstständig. Eine Einzelfallprüfung, wie vom EuGH vorgenommen entfällt. Es muss sich zeigen, ob diese Verwaltungspraxis beibehalten werden kann. Denn die rechtlichen Vorgaben und tatsächlichen Handlungen von Aufsichtsratsmitgliedern deutscher Gesellschaften weisen deutliche Parallelen zu denen des EuGH-Verfahrens auf.


Stephan Dreckmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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