Freie Mitarbeiter und die damit verbundene Gefahr der Scheinselbständigkeit

Die freie Mitarbeit ist in zahlreichen Unternehmen ein bewährtes Modell - insbesondere dort, wo projektbezogene Arbeiten, Daueraufgaben oder Rahmenvereinbarungen über unregelmäßige Einsätze geschlossen werden. Gerade in Branchen wie IT, Medien und Beratung ist dieses flexible Beschäftigungsmodell weit verbreitet. Freie Mitarbeit ist dabei eine sozial und wirtschaftlich selbständige unternehmerische Tätigkeit einer natürlichen Person für ein fremdes Unternehmen auf dienst- oder werkvertraglicher Grundlage. Das Vertragsverhältnis basiert gerade nicht auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags.

Scheinselbstständigkeit ist kein neues Phänomen. Seit Jahren kämpfen Arbeit- und Sozialgericht dagegen, dass Unternehmen die Vorteile von Selbstständigen nutzen, während sie den Schutz und die Pflichten eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses umgehen. Die freie Mitarbeit wird in vielen Branchen - von der IT über die Medien bis hin zur Beratung - praktiziert. Doch das Modell geriet zunehmend unter Druck.

Kern des Problems ist die rechtliche Einordnung: Wann ist ein Auftragnehmer wirklich selbstständig, und wann liegt faktisch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor? Entscheidend ist der objektive Geschäftsinhalt. Zentrale Abgrenzungskriterien zu einer abhängigen Beschäftigung sind die Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

Ein Strafrechtsurteil sorgt nunmehr für Unruhe. Der Bundesgerichtshof hat in einer außergewöhnlichen Entscheidung festgestellt, dass in einer Anwaltskanzlei vermeintlich freie Mitarbeitende in Wirklichkeit als Scheinselbstständige anzusehen sind. Dies hatte eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zur Folge. Bemerkenswert ist, dass hier das Strafrecht eine Entwicklung vorantreibt, die sonst von Arbeit- und Sozialgerichten geprägt wird. Die Einstufung als Scheinselbstständigkeit kann also nicht nur sozialversicherungsrechtlich und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern unter Umständen sogar strafrechtliche Relevanz erlangen.

Arbeitgeber stehen vor neuen Risiken: Wer auf das Modell des freien Mitarbeiters setzt, riskiert Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträger, arbeitsrechtliche Klagen und womöglich sogar strafrechtliche Folgen.

Zeiten, in denen Unternehmen sich durch geschickte Vertragskonstruktionen aus der Verantwortung stehlen konnten, sind vorbei. Gerade die Entwicklung der Rechtsprechung zeigt: Die Tendenz geht klar dahin, vermeintlich selbständige Tätigkeiten immer genauer zu prüfen und im Zweifel als abhängige Beschäftigung einzustufen.

Das Strafurteil ist ein Warnschuss. Unternehmen sollten sich nicht länger auf unsichere Modelle verlassen, sondern klare, rechtssichere Beschäftigungsstrukturen schaffen. Die freie Mitarbeit mag nicht in jeder Branche tot sein - aber ihr Dasein ist gefährlicher denn je.


Steffen Kopitza, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Master of Science

Ihr Ansprechpartner:

Steffen Kopitza
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Master of Science
+49 (0)40 734 420 600 | E-Mail

Zurück

DATEV Fernbetreuung

Kunden-Modul