Grunderwerbsteuer bei Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH - Finanzgerichte machen Hoffnung

Gerade - aber nicht nur - im Start-up-Bereich ergibt sich immer wieder die Situation, dass die Unternehmung möglichst einfach und unkompliziert als Einzelunternehmen gestartet wird und erst im Erfolgsfall in eine haftungsbegrenzende GmbH umgewandelt wird. Dieser logische und oft auch zwingende Schritt ist immer dann problematisch, wenn ein Grundstück Teil des Start-ups ist und auf die neue GmbH übertragen werden soll. Die deutsche Grunderwerbsteuer behandelt nämlich auch Grundstücksübertragungen eines Gesellschafters auf seine Kapitalgesellschaft als grundsätzlich steuerbar.

Das Finanzgericht (FG) Münster hat nun schon als zweites Finanzgericht zumindest für den Fall der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft Hoffnung geschürt, weil es die Steuerbefreiung für Konzernsachverhalte entgegen der ausdrücklichen Auffassung der Finanzverwaltung für anwendbar hält. Die Rechtsfrage ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Sollte die Zeit bis zu einer endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung zu lange dauern, kann abgewogen werden, die Rechtsauffassung mit Hilfe des Gerichts durchzusetzen.


Niklas Nolte, Steuerberater, B.A.

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