Ist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ruhiges Fahrwasser in Sicht?
Verglichen mit ihrem Aufkommen beschäftigt die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) überproportional viele Menschen. Angehörige der steuerberatenden Berufe sind sowohl in Zusammenhang mit der Planung von Vermögensnachfolgen als auch im Rahmen der Erstellung von komplexen Steuererklärungen stark gefragt. Die Finanzämter müssen eingereichte Erklärungen auswerten und beurteilen. Viele Fälle landen vor Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof, der sehr regelmäßig offene Punkte klärt. Das nützt manchmal den Steuerpflichtigen, manchmal aber auch nicht, immer aber verursacht neue Rechtsprechung Aufwand. Auch die Finanzverwaltung ist nicht untätig: Die Richtlinien und Erlasse zur Auslegung der gesetzlichen Regelungen sind zahlreich. Bemerkenswert ist, dass die ErbSt seit Jahrzehnten fast durchgängig auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Dessen Urteile zwingen den Gesetzgeber regelmäßig zu Anpassungen und verkleinern gleichzeitig den politischen Spielraum für Reformen.
Aber warum ist das so? Einerseits ist die ErbSt mehr als andere Steuerarten politisch umstritten. Eine Seite will durch höhere Besteuerung des Vermögensübergangs Chancengleichheit herstellen und die Schere nicht größer werden lassen. Andere haben den Schutz des Eigentums auch über Generationen hinweg im Auge und kritisieren zurecht den inzwischen völlig aus dem Ruder gelaufenen Verwaltungsaufwand. Besonderes Gewicht bekommt die Diskussion mit Blick auf die mittelständisch geprägte Wirtschaft und die Frage, ob die ErbSt den Fortbestand mittelständischer Unternehmen gefährden kann oder darf.
Grundproblem ist die Tatsache, dass sich die ErbSt nach dem Wert von Vermögen bemisst, das in vielen Fällen nicht aus Geld, sondern aus Sachwerten bestehen. Dies schafft im ersten Schritt Bewertungsprobleme. Wird Steuer festgesetzt, kann diese nicht unmittelbar mit Sachmitteln bezahlt werden, eine Veräußerung ist aber nicht immer zielführend oder überhaupt möglich. Besonders eingängig ist dies, wenn Werte in Unternehmen gebunden sind. Eine Herausforderung für den Gesetzgeber, der als Lösung Erleichterungen z. B. für Unternehmensvermögen, geschaffen hat. Dass das kompliziert ist, liegt auf der Hand. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben tun ihr Übriges. Gerade im Bereich der Unternehmensnachfolge haben wir inzwischen steuerliche Regelungen, die sehr komplex und mit hoher Unsicherheit behaftet sind. Eigentlich ein unhaltbarer Zustand. Nur die volle Besteuerung von Unternehmen wäre für die deutsche Unternehmenslandschaft wohl noch schlimmer.
Die aktuelle Koalition wird wohl keine grundlegende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf den Weg bringen. Das bewahrt Unternehmen zumindest vor Schlimmerem. Aber sind gute Lösungen überhaupt realistisch? Eine vollständige Abschaffung dürfte politisch kaum durchsetzbar sein und die notwendige radikale Vereinfachung des jetzigen Konzepts kaum grundgesetzkonform gelingen. Bleibt die Idee der Flat-Tax, also ein sehr niedriger, einheitlicher Steuersatz für alle Vermögensarten, eventuell gepaart mit sinnvollen Freibeträgen, die übliches "Familienvermögen" ausnehmen. Das wäre eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung, ist politisch aber wahrscheinlich ebenfalls nicht konsensfähig, weil es an hohen Steuersätzen für hohe Vermögen fehlt. Und was, wenn irgendwann vergessen wird, dass es eine Flat-Tax sein soll und der Steuersatz immer höher wird (siehe Grunderwerbsteuer)?

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Helmut Heinrich
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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