Jahresabschlüsse nach IFRS - Grundlegend neue Anforderungen an die Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Der neue IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen, anzuwenden. Er löst IAS 1 als zentralen Darstellungsstandard ab und bringt insbesondere für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wesentliche Neuerungen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme des Standards durch die EU steht derzeit noch aus (IFRS 18.C1).
Nach IFRS 18 stellt die GuV die Aufwendungen und Erträge einer Periode künftig in fünf Ergebniskategorien dar. Diese umfassen die operative Tätigkeit, die Investitionstätigkeit, die Finanzierungstätigkeit, die Ertragsteuern sowie aufgegebene Geschäftsbereiche. Die Einführung der fünf Kategorien in IFRS 18 dient insbesondere der Schaffung einer strukturierteren und besser vergleichbaren Darstellung der finanziellen Leistung. Gleichzeitig ersetzt sie die bislang uneinheitliche Gliederung nach IAS 1 und sorgt für eine klarere Abgrenzung operativer, investiver und finanzierungsbezogener Aktivitäten.
Die Implementierung ist für Unternehmen mit einigen Herausforderungen verbunden. Die neuen Kategorien für Aufwendungen und Erträge gehen mit umfangreichen Vorgaben und Auslegungshinweisen zur Zuordnung einzelner Posten einher. In der Praxis wird dies bei vielen Unternehmen zu Anpassungsbedarf führen, da die IFRS bislang nur wenige detaillierte Regelungen zur Platzierung von Positionen in der GuV enthielten.
Ziel des Standards ist es, Investoren transparentere und besser vergleichbare Informationen zur finanziellen Performance bereitzustellen und damit ihre Entscheidungsfindung zu verbessern. Die regulatorischen Neuerungen des IFRS 18 führen zu einer grundlegenden Neugestaltung der Gewinn- und Verlustrechnung und greifen damit in ein zentrales Element der gesamten Finanzberichterstattung ein. Unternehmen sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit den Anforderungen des Standards auseinanderzusetzen.
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Stephan Dreckmann
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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