Jahresendanpassungen bei Verrechnungspreisen: Auch über die Umsatzsteuer nachdenken!

Viele internationale Unternehmensgruppen steuern ihre Verrechnungspreise zulässigerweise über sogenannte Jahresendanpassungen; so wird am Jahresende die Gewinnmarge auf eine vereinbarte Zielrendite gebracht. Das kann umsatzsteuerliche Folgen haben! Jahresendanpassungen pauschal als umsatzsteuerlich irrelevant zu qualifizieren, ist nicht immer richtig: Nach der aktuellen EuGH-Rechtsprechung ist eine Jahresendanpassung umsatzsteuerbar, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit einer konkreten Lieferung oder Dienstleistung besteht. In diesem Fall sollte auch darauf geachtet werden, dass die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind, da es sonst zu einer tatsächlichen Belastung mit Umsatzsteuer kommt. Wenn es sich dagegen lediglich um eine reine Ergebniskorrektur ohne Leistungsbezug handelt, kann es (weiterhin) vertretbar sein, den Vorgang als nicht umsatzsteuerbar zu behandeln.

Es empfiehlt sich, die bestehenden Verträge und die Dokumentation zur Verrechnungspreisanpassung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um eine korrekte umsatzsteuerliche Behandlung sicherzustellen.


Steffen Kopitza, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Master of Science

Ihr Ansprechpartner:

Steffen Kopitza
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Master of Science
+49 (0)40 734 420 600 | E-Mail

Zurück

DATEV Fernbetreuung

Kunden-Modul