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Jahressteuergesetz 2022 könnte Immobilienschenkungen verteuern
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die unentgeltliche Übertragung von Immobilien bemisst sich nach deren Wert. Dieser ermittelt sich nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Erklärtes Ziel des Steuergesetzgebers ist schon heute, dass der besteuerte steuerliche Wert dem tatsächlichen Verkehrswert möglichst nahekommt. Die steuerlichen Regelungen orientieren sich daher an der Immobilienwertverordnung, übernehmen diese aber nicht einfach. Der vorliegende Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 ändert an diesem Konzept nichts, passt jedoch einzelne Bewertungsparameter an. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass bei Umsetzung des Gesetzentwurfs ab 2023 eine weitere Annäherung der steuerlichen Werte an die Verkehrswerte erfolgt und sich damit höhere steuerliche Bemessungsgrundlagen ergeben. Praktisch betroffen werden vor allem vermietete Privatimmobilien sein. Obwohl das Gesetz noch nicht beschlossen ist, könnte kurzfristig ein Vorziehen der Übertragung von Immobilienvermögen angedacht werden, wenn eine solche Übertragung im nächsten Jahr ohnehin zeitnah anstünde.
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Kopitza
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Master of Science
+49 (0)40 734 420 600 | E-Mail
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