Schenkung an Minderjährige - Bedarf es der familiengerichtlichen Genehmigung?

Schenkungen in vorweggenommener Erbfolge sind ein wichtiges Gestaltungsmittel zur Steueroptimierung. Bei Schenkungen an Minderjährige ist stets zu prüfen, ob die Zuwendung zum einen der Bestellung eines Ergänzungspflegers bedarf, welcher die Eltern im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit den Kindern vertritt und darüber hinaus, ob eine dem gesetzgeberischen Fürsorgeprinzip geschuldeten zusätzlichen familiengerichtlichen Genehmigung notwendig ist. Einer Zustimmung bedarf es jedenfalls für bestimmte, vom Gesetzgeber definierte Kategorien von Rechtsgeschäften, z. B. bei Grundstücksschenkungen oder bei Begründung von Gesellschaftsverträgen, mit der Zielrichtung des Betriebs eines gewerblichen Unternehmens. Speziell für den Fall eines Wohnungserwerbes eines Minderjährigen, hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden, dass die Beschwerung eines solchen Erwerbsvorganges mit der Bestellung eines Nießbrauchs zugunsten der Eltern oder eines Grundpfandrechts keiner familiengerichtlichen Genehmigung bedürfe, wenn diese Belastung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbvorganges gleichzeitig erfolgt und der Vorteil den rechtlichen Nachteil überwiegt. Entscheidend ist, dass die Auflassung und die dingliche Einigung über die Belastung gleichzeitig erfolgen, wonach der Minderjährige in der Gesamtschau eine belastete Wohnung erhält.


Helmut Heinrich, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

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