Stiftungsgründung von Todes wegen - sinnvoll oder riskant?
Sowohl gemeinnützige als auch Familienstiftungen sind unvermindert beliebte Gestaltungsmodelle in der Nachfolgeplanung. Während die gemeinnützige Stiftung vor allem dann in Frage kommt, wenn es an einem (geeigneten) Vermögensnachfolger fehlt, kommt der Familienstiftung insbesondere dann Bedeutung zu, wenn umfangreiches (unternehmerisches) Vermögen vor einer Zersplitterung bewahrt werden soll. Bei größeren Unternehmensvermögen in Familien, die gleichzeitig über nicht nur untergeordnetes Privatvermögen verfügen, kann die Familienstiftung zudem als Vehikel zur Erbschaftsteueroptimierung im Rahmen der so genannten Verschonungsbedarfsprüfung dienen.
Was dabei häufig übersehen wird: Die gewünschte Stiftung muss nicht zwingend zu Lebzeiten des Erblassers gegründet werden. Vielmehr ist es denkbar, die Stiftung nur im Testament anzulegen und nach dem eigenen Tod von den Erben oder einem oder mehreren Testamentsvollstreckern gründen zu lassen. Grundlage ist in diesem Fall meist eine Satzungsvorlage, die dem Testament beigefügt wird. Eine solche Stiftung von Todes wegen kann als Allein- oder Miterbin oder als Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden.
Die Stiftung von Todes wegen sollte immer dann Gestaltungsmittel der Wahl sein, wenn - beispielsweise krankheitsbedingt - keine Zeit und Energie für den aufwendigen Prozess einer Stiftungsgründung bleibt. Aber auch, wer sich noch nicht endgültig festlegen will und ein Testament eher zur Risikovorsorge aufstellt, kann zeitweise die Stiftungsgründung von Todes wegen im Testament anlegen. Allerdings birgt diese Lösung im Vergleich zur lebzeitigen Stiftungsgründung auch Nachteile: So ist es häufig schwierig, alle Eventualitäten im Gründungsprozess vorherzusehen und testamentarisch zu regeln. Es besteht das Risiko, dass schon bei Gründung der ursprüngliche Stifterwille nicht richtig umgesetzt wird. Bei lebzeitiger Stiftungsgründung kann der Stifter dagegen aktiv eingreifen und der Stiftung auch nach Gründung noch erkennbar einen Stempel aufdrücken, der als Leitlinie für die Zeit nach dem Todesfall dienen kann.
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Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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