Verluste aus Ferienwohnungen

Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind steuerlich absetzbar, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird. Die Eigennutzung, die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung an Freunde oder eine längerfristige Leerstandsreserve zu anderen Zwecken gefährden den Verlustabzug allerdings. Der Bundesfinanzhof hat nun bekräftigt: In dieser Konstellation wird grundsätzlich eine Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt – eine zusätzliche Prognoserechnung (Totalgewinnprognose) ist nicht nötig. Entscheidend ist jedoch, dass die Auslastung stimmt. Die ortsübliche Vermietungszeit darf im Durchschnitt eines zusammenhängenden Zeitraums von drei bis fünf Jahren nicht um mehr als 25 Prozent unterschritten werden.


Christian Kaussen, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

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Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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