Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser: Ein Beirat berät, bereichert, befruchtet
Eine streitbare These: Wie oft scheitert die familiäre unternehmerische Generationennachfolge – zuvor steuerlich feinjustiert und juristisch ausgetüftelt - am Kontrollbedürfnis des Seniors, wie oft an der vermeintlich blauäugigen Unerfahrenheit des Juniors?
Die "normative Kraft des Faktischen": Der aufstrebende Jungunternehmer will ran ans Geschehen, will neue Ideen umsetzen, ist voller Tatendrang; der sich sukzessive in den Ruhestand zurückziehende Altunternehmer kann nicht loslassen, meint, seine Erfahrung ist unerlässlich, er könne es in vielen Bereichen noch besser.
Der klassische Konflikt, kaum zu lösen mit dem nüchternen Verstand des Steuerberaters oder Rechtsanwaltes? Nicht unbedingt: In der klassischen gesellschaftsvertraglichen Kompetenzabgrenzung können gestalterische Methoden fruchtbar gemacht werden, die geeignet sind, gewisse Spannungsfelder zu entschärfen oder gar zu beseitigen. So ist denkbar, zwischen die operative Geschäftsführung und die vom tagtäglichen Gesellschaftsleben regelmäßig weiter entfernten Gesellschafter einen Aufsichtsrat zu platzieren, wobei der Aufsichtsrat in seinem Wesenscharakter eher kontrollierend tätig ist, teilweise aber auch mit scharfen operativen Veto- bzw. Zustimmungskompetenzen ausgestattet sein kann.
Anders der Beirat: Auch der Beirat ist "Zwischenorgan", welches jedoch eher berät, bereichert und befruchtet - im besten Falle - auch befriedet. Der Beirat hat regelmäßig keine scharfen Kompetenzen. Der Beitrag wirkt Kraft seiner Personen, deren Autorität, deren Expertise und Fachkompetenz. Der Beirat ist also ein Organ, das Kompetenzkonflikte und Pattsituationen nicht zwingend mit der gesellschaftsrechtlichen "Zünglein an der Waage-Methode" auflöst, sondern mit der Macht seiner Autorität und Ausstrahlung.
Ein unternehmerischer Beirat kann also einen Gewinn für alle Beteiligten darstellen. Er hilft, Brücken zu bauen und Gesellschafterkonflikte, insbesondere Generationenkonflikte zu vermeiden.