Wenn Online-Poker steuerlich kein Glückspiel ist

Ein Student verdiente zwischen 2008 und 2013 mit der Online-Poker Variante „Pot Limit Omaha“ stattliche Summen – laut Finanzamt zwischen 80.000 und 550.000 € jährlich. Seine These: Pokern sei nur ein Hobby, Steuern müsse er daher nicht zahlen. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) stellte klar: Wer über Jahre hinweg regelmäßig, strategisch und mit Gewinnerzielungsabsicht spielt, betreibt ein Gewerbe – unabhängig davon, ob er sich selbst als Berufsspieler versteht.

Der Student hatte rund 20 Stunden pro Woche an bis zu zwölf Tischen gleichzeitig gespielt und seinen Lebensunterhalt mit den Gewinnen bestritten. Für den BFH ist das kein Freizeitvergnügen, sondern eine unternehmerische Tätigkeit. Dass die Karten zufällig verteilt werden, ändere nichts: Langfristig setze sich beim Poker Können und Strategie durch, nicht der Zufall. Damit unterscheidet sich Poker von echten Glücksspielen. Auch sein Studium entlastete den Spieler nicht: Wer Zeit und Organisation für eine solche Tätigkeit aufbringt, kann parallel gewerblich handeln.


Christian Kaussen, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

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Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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