Wie ernst ist der steuerliche "Investitionsbooster" zu nehmen?
Im Juli hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zugestimmt. Im Eiltempo wurden der angekündigte Investitionsbooster sowie einige weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Die wesentlichen Inhalte jedoch, sie überzeugen kaum:
- Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu 30 %, heißt: Verschiebung der Steuerlast in spätere Jahre.
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung, eine Regelung mit bisher eher überschaubarer praktischer Relevanz.
- Abschreibungen für neue betriebliche Elektrofahrzeuge in Höhe von 75 % der Kosten im Jahr der Anschaffung sowie Anhebung des zulässigen Bruttolistenpreises für die steuerliche Begünstigung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen, heißt: Wer ein Elektrofahrzeug privat anschaffen muss oder möchte, wird nicht "geboostert".
- Senkung des Körperschaftsteuersatzes (sowie des Thesaurierungssatzes für Gewerbetreibende und Personengesellschaften) in fünf Schritten um jährlich jeweils einen Prozentpunkt von 15 % auf 10 % im Jahr 2032 (beginnend ab 2028); heißt: Die Umsetzung fällt größtenteils in die nächste Legislaturperiode; kaum jemand wird damit ernsthaft planen wollen.
Besonders bei der Steuersatzsenkung zeigt sich, dass ein schnelles Gesetz wichtiger als systematisches Vorgehen war. Profitieren werden nur Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die die (gesetzgeberisch nicht sonderlich gut umgesetzte) Thesaurierungsbegünstigung nutzen - diese machen aber nur einen Teil der deutschen Unternehmenslandschaft aus. Dadurch wird der Druck auf Umstrukturierungen hin zu Kapitalgesellschaften erhöht, was steuerlich wiederum nicht in allen Fällen steuerneutral gelingen kann. Dass notwendige gesetzliche Folgeänderungen ausgeklammert und auf ein späteres Gesetzgebungsvorhaben verschoben wurden, ist dann eher nur noch eine Randnotiz.
Auch die schnelle Zustimmung der Länder hatte ihren Preis, nämlich in Form von Kompensationsversprechen des Bundes gegenüber den Ländern und Kommunen hinsichtlich ihrer durch das Gesetz befürchteten Einnahmenausfälle.
Ein echter "Booster" sieht anders aus!

Ihr Ansprechpartner:
Stephan Dreckmann
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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