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Februar 2023
Gegenseitige Erbeinsetzung muss gemeinschaftlichem Testament klar zu entnehmen sein
Bei der Anfertigung eines Testaments ist Vorsicht geboten. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg muss aus einem gemeinschaftlichen Testament eindeutig hervorgehen, dass sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben des gesamten Nachlasses einsetzen wollen. Im Urteilsfall reichte es nicht aus, testamentarisch anzuordnen, dass eines ihrer Kinder das Wohnhaus der Eheleute erben soll, sobald der längerlebende Ehegatte verstorben ist. Insbesondere wenn noch weiteres wesentliches Vermögen neben der Immobilie vorhanden ist, ist bei einer fehlenden Regelung, wer die Immobilie nach dem Tod des Erstversterbenden erben soll, davon auszugehen, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt.
Um Auslegungsschwierigkeiten und damit Streit zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, sich bei der Testamentsgestaltung stets durch einen Rechtsberater unterstützen zu lassen.
Ihr Ansprechpartner:
Prof. Dr. Mario Henry Meuthen
Steuerberater, Master of Science
+49 (0)40 734 420 600 | E-Mail
Bilanzmanipulation mit Hilfe künstlicher Intelligenz erkennen
Durch den jüngsten Betrug bei der Wirecard AG ist Bilanzmanipulation (Fraud) wieder zu einem omnipräsenten Thema geworden. Vor diesem Hintergrund wird auch diskutiert, wie Wirtschaftsprüfer künstliche Intelligenz (KI) einsetzen können, um Betrug zu erkennen.
Unsere Verpflichtung als Wirtschaftsprüfer, Bilanzmanipulation aufzudecken, ist im Gesetz geregelt. Die primäre Verantwortung zur Vermeidung liegt allerdings bei Management und gegebenenfalls Aufsichtsrat der Unternehmen.
Um die Einsatzbereiche von KI im Bereich der Jahresabschlussprüfung beurteilen zu können, ist es zunächst notwendig, Missverständnisse auszuräumen: Der Begriff "Künstliche Intelligenz" ist ein Sammelbegriff, der verschiedenste Vorstellungen vereint. Die Erfolge, die wir heute bereits sehen, sind das Resultat unterschiedlicher Methoden.
KI kann Bestandteil von Software-Lösungen sein. Die Digitalisierung führt zu wachsenden Datenbeständen in den Unternehmen. Eine Erwartung an KI im Rahmen der Abschlussprüfung ist dabei, dass diese relevante Daten im Finanzbuchhaltungssystem oder Vorsystemen wie der Warenwirtschaft selbst finden und dabei auch unstrukturierte Daten (z. B. Lieferscheine und Frachtpapiere) als Ausgangsbasis analysieren und strukturieren kann. Data Analytics als weitere Form der KI sollen dann Muster oder Anomalien in den Daten entdecken, die anschließend durch den Abschlussprüfer genauer auf Fehler untersucht werden.
Der Einsatz von KI in der Wirtschaftsprüfung kann die Qualität der Prüfung weiter erhöhen. Rein technisch sind diese Möglichkeiten bereits vorhanden. Herausforderungen bestehen aktuell jedoch noch in der Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Qualität der auszuwertenden Datenmengen.
Ihr Ansprechpartner:
Stephan Dreckmann
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
+49 (0)40 734 420 600 | E-Mail