Rechtsgrundlagen
Diese Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) erstellt.
Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit den WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) vereinbar.
Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung der Website. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit möglicherweise nicht vollständig barrierefrei:
- Nicht alle Bilder und grafischen Inhalte verfügen über aussagekräftige Alternativtexte.
- Die Überschriftenstruktur und semantische Auszeichnung einzelner Seitenbereiche sind nicht durchgängig für Screenreader optimiert.
- Einzelne Bedienelemente und Navigationsbereiche sind möglicherweise nicht vollständig per Tastatur erreichbar oder bedienbar.
- Farbkontraste und Fokusindikatoren entsprechen teilweise nicht den empfohlenen Mindestanforderungen.
- Formulare, Kontaktbereiche und interaktive Elemente können Einschränkungen hinsichtlich der Barrierefreiheit aufweisen.
- Eingebundene Drittanbieter-Inhalte oder externe Dokumente sind gegebenenfalls nicht vollständig barrierefrei.
Unverhältnismäßige Belastung
Einige Maßnahmen zur vollständigen Herstellung der Barrierefreiheit können derzeit eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen.
Wir bemühen uns jedoch, bestehende Barrieren kontinuierlich zu identifizieren und schrittweise zu beseitigen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am erstellt.
Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Informationen in einer barrierefreien Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Heinrich & PartnerMittelweg 143
20148 Hamburg
Telefon: 040 73 44 20 600
E-Mail: info@heinrich-partner.de
Technische Betreuung der Website:
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.
Schlichtungsverfahren
Falls Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit.
Weitere Informationen: www.schlichtungsstelle-bgg.de