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Juni 2025

Kaufpreisaufteilung bei Immobilien schon im Notarvertrag vornehmen

Beim Kauf einer Immobilie wird oft ein Preis verhandelt, ohne darauf einzugehen, welcher Teil davon auf das Grundstück und welcher Teil auf das Gebäude entfällt. Aus zivilrechtlicher Sicht ist das nachvollziehbar, da das Gebäude Grundstücksbestandteil ist. Aus steuerlicher Sicht ist das anders: Grundstück und Gebäude werden separat betrachtet. Wird die Immobilie zur Erzielung von Einkünften genutzt, können Abschreibungen auf den Kaufpreis des Gebäudes geltend machen werden, nicht jedoch für das Grundstück selbst. Um Abschreibungsmöglichkeiten optimal zu nutzen, sollte ein möglichst hoher Anteil des Kaufpreises auf das Gebäude entfallen. Falls schon im Notarvertrag eine Kaufpreisaufteilung vorgenommen wird, ist diese grundsätzlich auch bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Allerdings muss sie plausibel sein und muss die tatsächlichen Wertverhältnisse ausreichend widerspiegeln. Insofern empfiehlt sich beim Immobilienkauf eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema "Kaufpreisaufteilung".


Dirk Jagemann, Steuerberater

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