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Anschaffungsnahe Herstellungskosten - doch keine neue Gestaltungsmöglichkeit?
Aufwendungen für die Renovierung einer Immobilie, die in den ersten drei Jahren nach deren Erwerb getätigt werden, sind nicht sofort steuerlich abziehbar, wenn die Investitionen 15% der Anschaffungskosten der Immobilie übersteigen. Der Bundesfinanzhof hatte kürzlich im Sinne einer wörtlichen Auslegung der 15%-Regel entschieden, dass Aufwendungen, die nach Abschluss des Notarvertrags aber vor Übergang von Nutzen und Lasten vom Käufer getragen werden, nicht in die Prüfung der 15%-Regel einzubeziehen sind. Diese Entscheidung würde in einigen Fällen interessante Gestaltungen ermöglichen.
Leider zeigt sich, dass der Gesetzgeber die für den Steuerpflichtigen günstige Rechtsprechung aushebeln will. Der Finanzausschuss empfiehlt die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass zukünftig alle Aufwendungen, die nach dem Abschluss des Notarvertrags entstehen, in die Prüfung der 15%-Grenze einzubeziehen sind. Die Neufassung soll bereits auf Baumaßnahmen anzuwenden sein, mit denen Ende 2020 begonnen wird.
Ihr Ansprechpartner:
Christian Kaußen
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
+49 (0)40 734 420 600 | E-Mail
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