Begünstigte Besteuerung außerordentlicher Einkünfte
Außerordentliche Einkünfte wie Verdienstausfallzahlungen oder insbesondere auch Abfindungen können einer ermäßigten Besteuerung nach der so genannten "Fünftelregelung" unterliegen. Die Anwendung der begünstigten Besteuerung setzt u. a. voraus, dass die Entschädigungsleistungen zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließen. Im Rahmen der Fünftelregelung soll die Steuerbelastung gemildert werden, die sich aufgrund des progressiven Steuertarifs bei der Zusammenballung von außerordentlichen Einkünften ergibt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem kürzlich ergangenen Urteil klargestellt, dass sowohl der Ersatz eines Verdienstausfallschadens als auch die Erstattung der darauf entfallenden Steuer durch den Versicherer als steuerpflichtige Einnahmen gelten. Eine tarifermäßigte Besteuerung der Steuererstattungen schloss der BFH im Urteilsfall aus, weil die Zahlungen nicht zusammengeballt in einem Jahr, sondern über mehrere Jahre verteilt erfolgten und somit nicht die für eine „Außerordentlichkeit“ erforderlichen Kriterien erfüllten.