Finale Neufassung des IDW S 1: Mehr Klarheit bei Unternehmensbewertungen

Unternehmensbewertungen bilden häufig die Grundlage für Unternehmenskäufe, Umstrukturierungen, gesellschaftsrechtliche Maßnahmen oder steuerliche Fragestellungen und stellen eine der Kernaufgaben von Wirtschaftsprüfern dar. Die Anforderungen an eine nachvollziehbare und sachgerechte Wertermittlung sind hoch. Mit der nun veröffentlichten Neufassung des IDW S 1 wurde der maßgebliche Bewertungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) umfassend aktualisiert und an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Niedrigzinsphasen, Künstliche Intelligenz, volatile Märkte sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass der Bewertungsstandard stärker an aktuelle Entwicklungen angepasst werden muss. Die Neufassung trägt diesen Veränderungen Rechnung und konkretisiert zahlreiche bislang offene Fragen.

Ein wesentlicher Punkt betrifft die Erleichterungen bei der Plausibilisierung von Unternehmensplanungen. Künftig kann der Wirtschaftsprüfer in bestimmten Fällen auf umfangreiche Analysehandlungen verzichten, sofern die Gesamtplanung bereits hinreichend plausibel erscheint. Damit wird der Bewertungsspielraum praxisnäher ausgestaltet, ohne die Anforderungen an die Qualität der Bewertung grundsätzlich zu reduzieren.

Auch die Rolle des Wirtschaftsprüfers wurde präzisiert. Der Standard konkretisiert insbesondere die Funktion des sogenannten neutralen Sachverständigen. Dabei wird hervorgehoben, dass der Bewerter seine Einschätzung eigenverantwortlich und am jeweiligen Bewertungsanlass orientiert vorzunehmen hat. Dies stärkt die Bedeutung der fachlichen Beurteilung im konkreten Einzelfall.

Von besonderer praktischer Relevanz ist zudem die Konkretisierung der Anteilseignerperspektive. Der objektivierte Unternehmenswert soll künftig noch stärker aus Sicht eines im Unternehmensinteresse handelnden Managements bestimmt werden. Individuelle Interessen einzelner Gesellschafter bleiben dabei grundsätzlich außer Betracht. Gleichzeitig stellt der Standard klar, dass die Summe aller Anteilswerte rechnerisch dem Gesamtunternehmenswert entsprechen muss.

Auch methodisch enthält die Neufassung wichtige Präzisierungen. So wird die Marktrisikoprämie genauer definiert und enger mit dem verwendeten Basiszinssatz verknüpft. Zudem wird das sogenannte Tax-CAPM nun ausdrücklich als zulässige Grundlage zur Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes genannt, wenn persönliche Ertragsteuern berücksichtigt werden.

Insgesamt schafft der neue IDW S 1 mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei Unternehmensbewertungen. Die Neufassung geht über redaktionelle Anpassungen deutlich hinaus und schafft eine Vielzahl inhaltlicher Weiterentwicklungen. Für Unternehmen, Gesellschafter und Berater schaffen die Neuerungen eine stärkere Orientierung an den tatsächlichen Anforderungen der Praxis und reduzieren die Erwartungslücke hinsichtlich der Rolle, die der Wirtschaftsprüfer bei Unternehmensbewertungen einnimmt.


Ihr Ansprechpartner:

Prof. Dr. Mario Henry Meuthen
Steuerberater, Master of Science
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