Grunderwerbsteuer: Risiko bei Umstrukturierungen
Sind an Umstrukturierungen in Unternehmensgruppen Gesellschaften beteiligt, in deren Eigentum sich Grundstücke befinden, besteht immer die Gefahr einer Grunderwerbsteuerbelastung. Das ist widersinnig, weil es häufig nicht zu einer Änderung der tatsächlich wirtschaftlich beteiligten Personen kommt. Die Grunderwerbsteuer kann Umstrukturierungen verteuern.
Bei Personengesellschaften kommen Steuerbefreiungen in Frage. Sobald Grundstückseigentümer eine Kapitalgesellschaft ist oder werden soll, scheiden diese Möglichkeiten aus.
Seit gut 15 Jahren bietet das Gesetz mit der "Steuervergünstigung bei Umstrukturierung im Konzern" eine Lösung. Es ist jedoch Vorsicht geboten: Die Regelung hilft nicht, wenn Grundstücke innerhalb einer Unternehmensgruppe veräußert werden oder aber mehrere Gesellschafter an einem der umstrukturierenden Unternehmen beteiligt sind. Letzteres hat der Bundesfinanzhof jüngst bestätigt. Er will das Gesetz wörtlich nehmen, das ein herrschendes Unternehmen voraussetzt; eine Gruppe von Gesellschaftern kann dies nicht ersetzen.