Möglichkeiten zur nachhaltigen Bindung von Mitarbeitern

Im Kampf um die besten Arbeitskräfte erfreuen sich Antrittsprämien (Signing Boni) steigender Beliebtheit. Noch effektiver erweisen sich Zielbonusprogramme, die z. B. von der Leistung des einzelnen Mitarbeiters abhängig gemacht werden. Mit Blick auf die Mitarbeiterbindung dürften sich gemeinsam vereinbarte Zielvereinbarungen dabei günstiger auswirken als einseitige Zielvorgaben durch den Arbeitgeber. Zudem sind diese anders als einseitige Zielvorgaben nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar.

 

Flexibilität hinsichtlich Arbeitsort und Arbeitszeit sind ebenfalls wichtige Zufriedenheitsfaktoren. Beim Arbeitsort steht das Home-Office im Mittelpunkt. Regelungsbedürftig in Home-Office-Vereinbarungen sind nicht nur der Arbeitsort, sondern auch Umfang und Dauer der Home-Office-Tätigkeit, Arbeitszeit und Überstunden, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen, ein etwaiger Kostenerstattungsanspruch sowie Beendigungsmöglichkeiten. Bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit kann diese täglich auf bis zu zehn Stunden erhöht werden, wenn innerhalb von sechs Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Damit ist die Einführung einer 4-Tage-Woche mit 40 Stunden theoretisch möglich. Aber bereits die geringfügige Überschreitung der maximal zulässigen 10 Stunden stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Stillstand in der beruflichen Entwicklung zählt zu den meistgenannten Gründen für einen Jobwechsel. Die vertragliche Vereinbarung von arbeitgeberfinanzierter Fortbildung sollte eine Rückzahlungsklausel enthalten, um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter zumindest für eine gewisse Dauer an das Unternehmen gebunden wird. Bei einer Fortbildungsdauer bis zu einem Monat unter Fortzahlung der Vergütung ist eine Bindungsdauer von bis zu sechs Monaten zulässig.

 

Ein Patentrezept gibt es jedoch nicht. Ohne ehrliche Wertschätzung, kompetente Führung sowie die Sinnhaftigkeit des Geschäftsmodels wird auch ein flexibler, gut bezahlter Job einen qualifizierten Mitarbeiter kaum nachhaltig zufrieden stellen.


Daniela Düwel, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin

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