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Quellenbesteuerung bei Entgelten für Softwarelizenzen an beschränkt Steuerpflichtige
Werden Entgelte für Softwarelizenzen an Unternehmen gezahlt, die nicht in Deutschland ansässig sind, könnte dies die Verpflichtung zum Quellensteuerabzug des zahlenden inländischen Unternehmens zur Folge haben. Für die steuerrechtliche Wertung der gekauften Software ist entscheidend, ob der materielle Charakter oder der geistige Inhalt des Softwareprogramms im Vordergrund stehen. Handelt es sich um Standard-Software, die gegen einmaliges Entgelt zur freien Verfügung steht, liegt in den meisten Fällen keine Quellensteuerabzugspflicht vor, da hier lediglich die routinemäßige Auswertung und Anwendung der Erkenntnisse des Urhebers im Vordergrund steht. Werden jedoch mit der Software die Wahrnehmung des Urheberrechts genutzt, könnte dies zur Quellensteuerabzugsverpflichtung führen. Dieser hat zur Folge, dass ein Teil des Entgelts einbehalten und für den nicht in Deutschland ansässigen Softwareverkäufer an das deutsche Finanzamt abgeführt werden muss. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an.
Ihr Ansprechpartner:
Claudia Schäfer
Steuerberaterin
+49 (0)40 734 420 600 | E-Mail
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