Rechtssicherheit bei Verrechnungspreisen
Sobald deutsche Unternehmen über Betriebsstätten im Ausland verfügen oder an ausländischen Gesellschaften nicht nur unwesentlich beteiligt sind, stellt sich in der Regel die Frage nach Verrechnungspreisen für Leistungen innerhalb der Unternehmensgruppe. Zwischenzeitlich wird die Thematik auch im Rahmen von Betriebsprüfungen nahezu immer aufgegriffen. Da die notwendige Bestimmung eines Preises, der zwischen fremden Dritten zustande gekommen wäre, naturgemäß schwierig bis unmöglich ist, liegen die Vorstellungen von Unternehmen und Finanzamt oftmals sehr weit auseinander - mit der Folge, dass hohe Steuernachzahlungen im Raum stehen.
Ein großer Teil dieses Risikos kann durch rechtzeitige und fundierte Befassung mit der Thematik sowie einer ordentlichen Dokumentation abgefangen werden. In besonders gelagerten und komplexen Fällen, die ein hohes Potenzial an Hinzuschätzungen bieten, mag das im Einzelfall jedoch als nicht ausreichend angesehen werden. Zur Erlangung größerer Rechtssicherheit stehen zwei grundsätzliche Möglichkeiten im Raum:
Diesen theoretischen Möglichkeiten der Risikoreduzierung kommt aufgrund der Nachteile kaum praktische Relevanz zu, was sich mittelfristig auch nicht ändern dürfte, sodass Unternehmen auch weiterhin mit Verrechnungspreisrisiken umgehen müssen. Um zumindest größere Doppelbesteuerungen zu vermeiden, dürfte derzeit die Hoffnung eher in die Ausweitung gemeinsamer Außenprüfungen verschiedener Länder (so genannte "Joint Audits") zu setzen sein. |
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Christian Kaußen
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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