Unternehmer als große Gewinner der Erbschaftsteuer - Was ist dran am Mythos?

Mal wieder ist die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer, genauer gesagt die Besteuerung des Übergangs von Unternehmen auf die nächste Generation, in aller Munde. Das Bundesverfassungsgericht muss (darf?) sich mal wieder äußern, in der Politik hat der eine oder andere aktuell ein Betätigungsfeld gefunden und auch sonst ist die (jedenfalls scheinbare) "zu-wenig-Besteuerung" von Unternehmenserben immer wieder für einen Aufreger gut.

Aber heißt das im Umkehrschluss, dass sich Unternehmer gar keine Gedanken um ihre Nachfolge machen müssen, weil ohnehin alles stark begünstigt ist? Nein! Denn das Gegenteil ist der Fall. Anders als vergleichsweise leicht liquidierbares Vermögen in Form von Kapital- oder Immobilienvermögen, ist das Vermögen in Unternehmen oft langfristig gebunden und steht kaum für zusätzliche Steuerzahlungen einfach so zur Verfügung. Bei der Wertfindung wird dies nicht berücksichtigt, sodass Unternehmensvermögen zunächst genauso behandelt wird, wie andere Vermögensarten, obwohl eine teilweise Liquidierung für Steuerzahlungen in der Regel nicht einfach möglich ist. Unternehmer müssen sich daher vorausschauender und viel intensiver Gedanken um den Unternehmensübergang machen.

Andererseits ist es aber auch richtig, dass das deutsche Erbschaftsteuerrecht (noch?) sehr großzügige Begünstigungen für die unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen kennt. Jedoch sind die Regelungen hochkomplex! Zur Herstellung einer verfassungsgemäßen Begünstigung gibt es eine Vielzahl von Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Bekannt sind in aller Regel die nachlaufenden Beschränkungen. Verstöße wie Unternehmensveräußerungen, Insolvenzen (!) oder gesunkene Löhne führen zur Nachversteuerung. Mindestens genauso bedeutsam ist aber, dass die Begünstigungen nur optimal greifen, wenn das Unternehmensvermögen den Vorgaben entsprechend strukturiert wird. "Schädliches Verwaltungsvermögen" lautet das Stichwort. Dabei handelt es sich um im Unternehmen gehaltenes Kapitalvermögen oder fremdvermietete Immobilien, aber auch Liquiditätsreserven und sogar Forderungen aus dem operativen Geschäft. Abhängig vom Wert dieses Verwaltungsvermögens, dem Unternehmenswert sowie der Fremdkapitalquote kann die Begünstigung höher oder geringer ausfallen. Unternehmer sind daher gut beraten, die Systematik des Verwaltungsvermögens zu verstehen, gegebenenfalls zu gestalten und dauerhaft zu überwachen. Ein überraschender Unternehmensübergang von Todes wegen könnte ansonsten nämlich zu hohen Steuerbelastungen führen und im schlimmsten Fall existenzbedrohend für das Unternehmen werden.

Besonders intensiv sollten sich derzeit Unternehmer mit Unternehmenswerten über 26 Mio. EUR pro Unternehmensnachfolger machen. In diesen Fällen ist oft die Verschonungsbedarfsprüfung, die nicht auf den Unternehmenswert, dafür aber auf das vorhandene Privat- und Verwaltungsvermögen abstellt, die Regel der Wahl. Auch diese Regelung kann bei guter Planung zu günstigen Ergebnissen führen - ist aber beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Wieder einmal warten alle gespannt!


Stephan Dreckmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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