Verrechnungspreisdokumentation - Erleichterung mit Risiken
Nicht jede internationale Unternehmensgruppe muss zwingend eine Verrechnungspreisdokumentation erstellen. Es gibt eine spürbare Erleichterung! Werden mit grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Personen die Schwellenwerte von 6 Mio. EUR für Warenlieferungen und 600.000 EUR für Dienstleistungen nicht überschritten, gelten reduzierte Aufzeichnungspflichten.
In der Praxis ist jedoch Vorsicht geboten. Bereits ein geringfügiges Überschreiten der Schwellenwerte löst die Pflichten aus. Insbesondere bei wachstumsstarken oder international expandierenden Unternehmensgruppen entsteht hierdurch häufig kurzfristiger administrativer Mehraufwand. Fehlende oder verspätete Dokumentationen können zudem im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zu Zuschlägen oder einer verschlechterten Verhandlungsposition führen.
Seit Einführung der verpflichtenden Transaktionsmatrix bestehen zusätzliche Unsicherheiten. Eine ausdrückliche Klarstellung der Finanzverwaltung zur Anwendung der Schwellenwerte steht bislang aus. Unternehmen sollten konzerninterne Transaktionen über die Grenze daher fortlaufend überwachen.