Hochpreisige Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Die Besteuerung von Firmen-Pkw stellt ein häufiges Streitthema im Rahmen von Betriebsprüfungen dar. Wird dem Betriebsvermögen ein hochpreisiges Fahrzeug zugeordnet, besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung zumindest einen Teil des Abzugs der betrieblichen Ausgaben sowie des Vorsteuerabzugs verwehrt. Dabei steht die Angemessenheit der Aufwendungen im Fokus. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt für den Einzelfall und orientiert sich an der allgemeinen Verkehrsauffassung. Neben der Angemessenheit im betrieblichen Bereich (u. a. Größe des Unternehmens, Erforderlichkeit des Aufwands) ist auch die private Lebenshäre zu berücksichtigen. Bei Betriebsprüfungen wird die Angemessenheit in der Regel bei Überschreiten von in der Rechtsprechung festgelegten Angemessenheitsgrenzen (2 €/km bzw. (Netto-)Anschaffungskosten von 100.000 €) in Frage gestellt. Im Einzelfall kann der Betriebsausgabenabzug unter Umständen sogar in voller Höhe ausgeschlossen sein.


Prof. Dr. Mario Henry Meuthen, Steuerberater

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