Kreislaufwirtschaft stärken, aber bitte Mittelstand mitdenken!
Seit August 2026 gilt die europäische Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Zeitgleich trat in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft. Die PPWR konkretisiert Vorgaben für Verpackungen und deren Nachweise, wobei einige Produktvorgaben gestaffelt über die nächsten Jahre eingeführt werden.
Erzeuger müssen künftig die Konformität ihrer Verpackungen sicherstellen und die Einhaltung der geltenden Vorgaben durch technische Dokumentationen nachweisen. Gleichzeitig deckt die Verordnung den gesamten Lebensweg einer Verpackung ab: Wo fällt sie als Abfall an und wer trägt die Verantwortung für Sammlung, Recycling und Entsorgung? Um die Verantwortlichkeiten zuzuordnen, wird zwischen Erzeuger- und Herstellerrolle unterschieden. Während der Erzeuger insbesondere für die Konformität der Verpackung verantwortlich ist, übernimmt der Hersteller im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) die Finanzierung von Entsorgungs- und Recyclingsystemen. Damit verbunden sind Registrierungs- und Meldepflichten in den jeweiligen Mitgliedstaaten.
Die Zielrichtung der Verordnung ist nachvollziehbar. Weniger Verpackungsabfälle, höhere Recyclingquoten und eine stärkere Kreislaufwirtschaft adressieren konkrete Umwelt- und Rohstofffragen. Kritisch zu hinterfragen ist jedoch die praktische Umsetzung. Die PPWR sieht keine generelle Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen vor. Zwar bestehen einzelne Erleichterungen bei den Meldepflichten, die grundlegende Herstellerverantwortung bleibt jedoch bestehen. Gerade für Unternehmen, die in mehrere EU-Staaten liefern, können unterschiedliche Registrierungsverfahren, nationale Besonderheiten und teilweise erforderliche Bevollmächtigte erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Das können nur große Konzerne betriebswirtschaftlich sinnvoll stemmen.
Nicht ohne Grund wird mittlerweile auch politisch über Entlastungen diskutiert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, kleine Unternehmen von bestimmten Bevollmächtigungspflichten zu befreien und mittelfristig ein zentrales europäisches Registrierungssystem zu schaffen. Genau darin dürfte eine wesentliche Herausforderung der kommenden Jahre liegen: Die Umweltziele der PPWR sind sinnvoll, unternehmerische Tätigkeiten dürfen dadurch aber nicht beeinträchtigt werden.
Ihr Ansprechpartner:
Daniela Düwel
Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin
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