"Scheinselbständigkeit" - Chancen und Herausforderungen des geänderten Statusfeststellungsverfahrens

Scheinselbständigkeit ist ein zentraler Begriff sowohl im Sozial- als auch Arbeitsrecht und spielt in der heutigen Arbeitswelt mit zunehmender Flexibilisierung eine bedeutende Rolle. Die Abgrenzung zwischen einer selbständigen Tätigkeit und einer abhängigen Beschäftigung ist oft schwierig und mit weitrechenden Konsequenzen verbunden.

Eine Fehleinschätzung kann neben hohen Rückzahlungsbeiträgen weitere Folgen haben, die sich im Arbeits-, Steuer-, Sozial-, und Strafrecht bemerkbar machen. Umso wichtiger ist es für die Betroffenen frühzeitig Rechtssicherheit zu erhalten, ob eine Geschäftsbeziehung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder selbständige Tätigkeit einzustufen ist. Die Änderung des Statusfeststellungsverfahrens hat dabei das Ziel, die Klärung des Erwerbsstatus transparenter, effizienter und verbindlicher zu gestalten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft nicht mehr die Versicherungspflicht, sondern lediglich, ob es sich um eine Beschäftigung handelt. Die Änderung des Verfahrens schafft die Möglichkeit einer Prognoseentscheidung vor Aufnahme der Tätigkeit, eine Gruppenfeststellung bei mehreren Auftragsverhältnissen, eine mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren sowie eine Statusfeststellung im Dreiecksverhältnis.

Das geänderte Statusfeststellungsverfahren stellt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtsklarheit und Effizienz im Sozialrecht dar. Unverändert bleibt, dass das Verfahren innerhalb eines Monats nach Aufnahme einer Tätigkeit einzuleiten ist und die Versicherungspflicht mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung beginnt.

Gleichzeitig bleiben Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Gruppenfeststellung, da die gutachterliche Äußerung keine Bindungswirkung entfaltet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig über die Neuerungen informieren, und bei Bedarf juristischen Rat einholen, um Unsicherheiten zu vermeiden.


Helmut Heinrich, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

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