Stiften auf Zeit: Die Verbrauchsstiftung als Alternative zur klassischen Stiftung
Wer sich gemeinnützig engagieren möchte, denkt bei einer Stiftung meist an die klassische Ewigkeitsstiftung. Weniger bekannt ist die Verbrauchsstiftung, die jedoch gerade für kleinere Vermögen oder zeitlich begrenzte Förderanliegen eine interessante Alternative sein kann. Die Verbrauchsstiftung wird nur für einen in der Satzung festzulegenden Zeitraum errichtet. Anders als bei der Ewigkeitsstiftung soll das Stiftungsvermögen nicht dauerhaft erhalten bleiben. Es ist vielmehr während der festgelegten Laufzeit planmäßig für Stiftungszwecke einzusetzen.
Bei der Ewigkeitsstiftung hingegen müssen das gewidmete Grundvermögen sowie spätere Zustiftungen dauerhaft erhalten bleiben. Für gemeinnützige Zwecke stehen grundsätzlich nur die Erträge des Vermögens, etwa Zinsen oder Mieteinnahmen zur Verfügung. Das ist - gerade bei geringeren Anlagebeträgen - ein Nachteil, den die Verbrauchsstiftung ausgleicht: Nicht nur die Erträge, sondern auch das eingebrachte Kapital selbst kann verwendet werden. Dadurch können innerhalb eines überschaubaren Zeitraums deutlich höhere Fördermittel eingesetzt werden als bei einer vergleichbaren Ewigkeitsstiftung. Die Rechtsform eignet sich daher besonders für Personen, die sich mit begrenztem Vermögen oder nur für einen bestimmten Zeitraum mit eigenem Namen gemeinnützig engagieren möchten.
Steuerlich ist allerdings zu beachten, dass für Zuwendungen an eine Verbrauchsstiftung der attraktive zusätzliche Sonderausgabenabzug für Spenden in das dauerhaft zu erhaltende Vermögen einer Stiftung nicht in Betracht kommt. Für Stifter, die vor allem eine größtmögliche Steuerersparnis anstreben, kann die klassische Stiftung daher vorzuziehen sein.
Ob die Verbrauchsstiftung die richtige Wahl ist, hängt letztlich von den persönlichen Zielen des Stifters ab. Gerade bei zeitnah geplanten Fördervorhaben kann sie eine interessante Alternative zur klassischen Stiftung sein.