Zukunft des Transparenzregisters: Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentümers

Ab dem 10.07.2027 wird die neue EU-Geldwäscheverordnung (GewVO) gelten, die das Transparenzregister – künftig als Zentralregister bezeichnet – grundlegend verändert. Der Kreis der einzutragenden wirtschaftlichen Eigentümer wird deutlich erweitert, was vor allem Familiengesellschaften und Stiftungen stärker trifft. Die neuen Regeln sind detaillierter und strenger als bisher, da wirtschaftliches Eigentum nicht nur über Beteiligungen, sondern auch über andere Kontrollformen erfasst wird. In Folge der Neuregelungen wird grundsätzlich jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland seine wirtschaftlichen Eigentümer neu ermitteln und zeitnah beim Transparenzregister melden müssen. Eine Veröffentlichung von Leitlinien durch die EU-Kommission wird erwartet. Damit verbunden ist die Hoffnung auf mehr Klarheit.


Stephan Dreckmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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