Acht Personen rudern in einem langen Boot auf einem ruhigen Gewässer. Der Hintergrund ist neblig und blau, während Sonnenstrahlen auf die Wasseroberfläche scheinen.

Sie geben die Richtung an, wir sind der Steuermann.

2026

Mehr Klarheit! Was Unternehmen jetzt wissen müssen

In den vergangenen Wochen gab es auf EU-Ebene entscheidende Entwicklungen. Die Diskussionen über Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) im Rahmen der Omnibus-Initiative sind abgeschlossen. Damit endet eine lange Phase der Unsicherheit.

Die wichtigste Änderung betrifft den Anwenderkreis, der deutlich reduziert wird. Künftig unterliegen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro der Berichtspflicht. Darüber hinaus werden die Berichtsstandards [European Sustainability Reporting Standards (ESRS)] überarbeitet, um die Berichtsinhalte deutlich zu vereinfachen. Für berichtspflichtige Unternehmen bedeutet dies, dass Wesentlichkeitsanalyse, Datenerhebung und Governance-Strukturen weiterhin essenziell bleiben. Durch die reduzierten Datenpunkte können die Berichte jedoch fokussierter gestaltet werden. Eine finale Version der angepassten Berichtsstandards liegt derzeit noch nicht vor.

Bereits zuvor hatte die "Stop-the-Clock"-Richtlinie den Erstanwenderzeitpunkt der CSRD um zwei Jahre verschoben. Viele Unternehmen müssen daher erstmals für Geschäftsjahre ab oder nach dem 01.01.2027 beginnend berichten, die erste Prüfung findet dann 2028 statt.

Aber auch Unternehmen ohne direkte CSRD-Pflicht bleiben über ihre Lieferketten mittelbar betroffen. Es empfiehlt sich, frühzeitig belastbare ESG-Daten aufzubauen, um die Anforderungen von berichtspflichtigen Geschäftspartnern zuverlässig erfüllen zu können. Nach der Veröffentlichung der überarbeiteten EU-Richtlinie im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsstaaten 12 Monate Zeit, diese Änderungen in nationales Recht umzusetzen. Für Deutschland ist zu erwarten, dass die CSRD-Richtlinie erstmalig zusammen mit allen Anpassungen im Laufe des Jahres 2026 umgesetzt wird, wobei Abweichungen auf nationaler Ebene noch möglich sind.

Insgesamt schaffen die aktuellen Entwicklungen mehr Rechtssicherheit und ermöglichen Unternehmen eine gezielte Vorbereitung. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass die ESG-Regulierung dynamisch bleibt, doch die Richtung ist klar.


Prof. Dr. Mario Henry Meuthen Steuerberater

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Jahresabschlüsse nach IFRS - Grundlegend neue Anforderungen an die Darstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit

Der neue IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen, anzuwenden. Er löst IAS 1 als zentralen Darstellungsstandard ab und bringt insbesondere für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wesentliche Neuerungen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme des Standards durch die EU steht derzeit noch aus (IFRS 18.C1).

Nach IFRS 18 stellt die GuV die Aufwendungen und Erträge einer Periode künftig in fünf Ergebniskategorien dar. Diese umfassen die operative Tätigkeit, die Investitionstätigkeit, die Finanzierungstätigkeit, die Ertragsteuern sowie aufgegebene Geschäftsbereiche. Die Einführung der fünf Kategorien in IFRS 18 dient insbesondere der Schaffung einer strukturierteren und besser vergleichbaren Darstellung der finanziellen Leistung. Gleichzeitig ersetzt sie die bislang uneinheitliche Gliederung nach IAS 1 und sorgt für eine klarere Abgrenzung operativer, investiver und finanzierungsbezogener Aktivitäten.

Die Implementierung ist für Unternehmen mit einigen Herausforderungen verbunden. Die neuen Kategorien für Aufwendungen und Erträge gehen mit umfangreichen Vorgaben und Auslegungshinweisen zur Zuordnung einzelner Posten einher. In der Praxis wird dies bei vielen Unternehmen zu Anpassungsbedarf führen, da die IFRS bislang nur wenige detaillierte Regelungen zur Platzierung von Positionen in der GuV enthielten.

Ziel des Standards ist es, Investoren transparentere und besser vergleichbare Informationen zur finanziellen Performance bereitzustellen und damit ihre Entscheidungsfindung zu verbessern. Die regulatorischen Neuerungen des IFRS 18 führen zu einer grundlegenden Neugestaltung der Gewinn- und Verlustrechnung und greifen damit in ein zentrales Element der gesamten Finanzberichterstattung ein. Unternehmen sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit den Anforderungen des Standards auseinanderzusetzen.


Stephan Dreckmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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Stephan Dreckmann
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
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